Stuttgart, 23. Oktober 2026 – Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) begrüßt den Vorstoß der Ministerpräsidentenkonferenz, die Stromsteuer für alle Unternehmen auf das europarechtlich zulässige Minimum von 0,05 Cent pro Kilowattstunde zu senken. Bisher beschränkt sich die Entlastung auf das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft.
Energie und Infrastruktur
- 23. Oktober 2026
Stromsteuersenkung: Nach Vorstoß der Ministerpräsidentenkonferenz fordert BWs Wirtschaft die schnelle Umsetzung
Presseinformation 64
"In kaum einem anderen europäischen Land müssen Unternehmen so viel für Strom bezahlen wie in Deutschland. Daher leiden alle Betriebe, seien es Lebensmitteleinzelhandel und Kaufhäuser, Rechenzentren, Gastronomen oder Kühlhäuser, unter den hohen Stromkosten. Die Senkung der Stromsteuer für alle – wie im Koalitionsvertrag auch vorgesehen – ist daher überfällig. Dafür muss eben dann an anderer Stelle gespart werden."
Dr. Jan Stefan Roell
BWIHK-Präsident
Zugleich führt Roell aus, dass durch eine Senkung der Stromsteuer für die privaten Haushalte auch die schwache Konsumnachfrage stimuliert werden könne.
Der BWIHK weist zudem darauf hin, dass eine niedrigere Stromsteuer die Betriebe nicht nur finanziell entlasten würde, sondern auch Investitionen und Klimaschutz am Standort Deutschland voranbrächte. Denn günstigere Strompreise machen den Einsatz von Strom attraktiver und tragen dazu bei, den Wechsel von Öl und Gas hin zu klimafreundlichen strombasierten Anwendungen zu beschleunigen.
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