Stuttgart, 26. Juni 2026 – Der Bundestag hat das Infrastruktur-Zukunftsgesetzes verabschiedet. Manfred Schnabel, Vizepräsident des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertages (BWIHK) kommentiert: „Das Infrastruktur-Zukunftsgesetz ermöglicht mehr Tempo bei der Modernisierung des Wirtschaftsstandorts. […]“
Pressemitteilung
- 30. Juni 2026
Bundestag beschließt Infrastruktur-Zukunftsgesetz – BWIHK – Manfred Schnabel: Schnelle Umsetzung nötig
Presseinformation 41
"Mit dem Gesetz werden zentrale Forderungen der Wirtschaft aufgegriffen. Entscheidend wird nun sein, dass die neuen Möglichkeiten in der Praxis konsequent und schnell angewendet werden. Unternehmen brauchen spürbare Beschleunigungen vor Ort."
Manfred Schnabel
BWIHK-Vizepräsident
Mit der im neuen Gesetz beschlossenen Ausweitung des sogenannten ‚überragenden öffentlichen Interesses‘ auf Infrastrukturvorhaben wie Bundesfernstraßen, Wasserstraßen und Flughäfen können diese in der Theorie deutlich schneller fertiggestellt werden. Schnabel: „Durch die Einstufung als Projekte mit ‚überragendem öffentliches Interesse‘ wird Infrastrukturmaßnahmen bei Genehmigungs- und Gerichtsverfahren gegenüber anderen öffentlichen Belangen ein höheres Gewicht eingeräumt. Dies kann Planungs- und Zulassungsverfahren im Sinne der Wirtschaft deutlich beschleunigen.“
Eine weitere Änderung im Sinne der Wirtschaft: Bisher war bei Brücken-Ersatzneubauten ab einer Bauwerkslänge von 1.500 Metern ein Planfeststellungsverfahren und eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig. Diese Beschränkung entfällt nun, was dazu führt, dass zukünftig Ersatzneubauten unabhängig Ihrer Länge deutlich schneller umgesetzt werden können.
Dass die Einführung einer Stichtagsregelung bei Genehmigungsverfahren nicht Teil des Gesetzes geworden ist, sieht Schnabel allerdings kritisch: „Durch das Festlegen von festen Fristen für die Bearbeitung von Genehmigungsverfahren für die entsprechenden Behörden, könnte man bei vielen Infrastrukturprojekten noch mehr an Tempo gewinnen.“
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