Herre: Eines der wenigen Instrumente, das in der Praxis funktioniert
Der BWIHK schlägt Alarm: Die geplante Halbierung des Kontingents in der Westbalkanregelung für Arbeits- und Fachkräfte würde viele Unternehmen empfindlich treffen. Denn gerade diese Regelung hat in den letzten Jahren dafür gesorgt, dass Betriebe unkompliziert und effektiv Personal aus den sechs Nicht-EU-Westbalkanländern gewinnen konnten – ohne endlose Nachweise vorlegen zu müssen.
„Wir hören von vielen unserer Mitgliedsunternehmen, dass die Westbalkanregelung eines der wenigen unbürokratischen Instrumente der Fachkräfteeinwanderung ist“, sagt Dr. Susanne Herre, Hauptgeschäftsführerin der IHK Region Stuttgart. Die IHK ist im BWIHK beim Thema Fachkräfte federführend. „Dass ausgerechnet hier der Rotstift angesetzt werden soll, ist unverständlich.“
Unternehmen brauchen verlässliche Lösungen – keine neuen Hürden
Im Koalitionsvertrag ist eine Kürzung des Kontingents von derzeit bundesweit 50.000 auf 25.000 Personen pro Jahr vorgesehen – dabei ist das höhere Kontingent erst im Juni 2024 mit der Novellierung des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes in Kraft getreten. Laut federführender IHK ist diese Zahl keinesfalls überdimensioniert, im Gegenteil: Für einige der Westbalkanstaaten ist das Jahreskontingent für 2025 schon jetzt fast ausgeschöpft. Zur Einordnung: Nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (BAMF) leben derzeit allein in Baden-Württemberg rund 17.900 Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis nach der Westbalkanregelung (Stand 30. Juni 2025). „Die Nachfrage zeigt doch: Diese Regelung wird gebraucht – und zwar dringend“, betont Herre. „Statt sie zu beschneiden, sollte man sie ausbauen. Die Betriebe sind auf solche praxistauglichen Möglichkeiten angewiesen, gerade in Zeiten des Fachkräftemangels und des demografischen Wandels.“
