Die Förderung, welche im Rahmen des Europäischen Chip-Gesetzes gewährt wird, soll insbesondere in Investitionsprojekte aus der Industrie fließen mit einem besonderen Fokus auf kleine und mittlere Unternehmen (KMU) der Branche.
Mit diesem Leitfaden erhalten Sie umfangreiche Tipps und Informationen zur optimalen Vorbereitung und Durchführung von Finanzierungsgesprächen,
Eine virtuelle Informationsveranstaltung zu der hier vorliegenden, nationalen Förderbekanntmachung findet bereits am 25. November 2024 statt (Zeit: 15.00 Uhr – 17.00 Uhr Format: online via Webex).
In dieser Veranstaltung werden der Inhalt der Förderbekanntmachung sowie der Prozess und das Verfahren der Antragstellung erläutert sowie Fragen beantwortet.
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Die erste Stufe besteht aus einem nationalen Interessenbekundungsverfahren und der Einreichung von Projektvorschlägen. In Stufe 1 ist dem Projektträger zunächst ein detaillierter Projektvorschlag in elektronischer Form über das elektronische Skizzentool bis spätestens 10. Januar 2025 vorzulegen. Die nach diesem Stichtag eingehenden Projektvorschläge können nicht berücksichtigt werden.
Weitere Informationen zu dieser Veranstaltung und die Möglichkeit zur Anmeldung erhalten interessierte Unternehmen hier.
