Verpackungssteuer: unverhältnismäßig und bürokratieschaffend
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts, das die Verpackungssteuer nach dem Tübinger Modell für zulässig erklärt, überlegen Kommunen landesweit, ähnliche Modelle einzuführen. Manfred Schnabel, Vizepräsident des BWIHK, warnt davor: „Nur weil eine solche Steuer zulässig ist, ist sie nicht automatisch sinnvoll. Denn der tatsächliche Nutzen für die Müllvermeidung erscheint fraglich. Gleichzeitig kommen auf viele der ohnehin mit massiver Bürokratie belasteten Betriebe aus Einzelhandel und Gastronomie weitere komplizierte Vorschriften zu. Neue kommunale Steuern und zusätzliche Aufwände für Unternehmen würden auch die Ziele zum Bürokratieabbau konterkarieren, auf die sich Land und Kommunen in der Entlastungsallianz geeinigt haben. Hier steht die Glaubwürdigkeit der öffentlichen Hand auf dem Spiel, es mit dem Bürokratieabbau ernst zu meinen.“
Das Tübinger Modell sei in jedem Fall kein Vorbild für andere Kommunen. „Es ist enorm kleinteilig: Die Verkaufsstellen und deren Personal sind mit zahlreichen Anwendungsfragen konfrontiert, wann ein Verkauf zum unmittelbaren Verzehr an Ort und Stelle vorliegt. Der von der Stadt Tübingen veröffentlichte umfangreiche Auslegungskatalog verdeutlicht den bürokratischen Aufwand. Zudem haben die Verkaufsstellen Aufbewahrungs- und Aufzeichnungspflichten zu erfüllen und einmal jährlich eine Steuererklärung abzugeben.“
