Der BWIHK steht dem (gestern im Landtag BW verabschiedeten) Landesmobilitätsgesetz weiterhin kritisch gegenüber. „Mit dem Landesmobilitätsgesetz kommen erhebliche finanzielle und bürokratische Belastungen auf die Unternehmen zu“, erklärt BWIHK-Vizepräsident Manfred Schnabel.
Das Gesetz ermöglicht Landkreisen und Kommunen, Kfz-Halter oder Einwohner für den Ausbau des ÖPNV mittels des sogenannten Mobilitätspasses zur Kasse zu bitten. Insbesondere Unternehmen, die im Besitz von Fahrzeugen sind, könnten mit einer kommunalen Mobilitätsabgabe für Kfz-Halter belastet werden. „Der Mobilitätspass wird zu einem neuen Kostentreiber, der vor allem kleine und mittelständische Betriebe unverhältnismäßig belastet. Wettbewerbsverzerrungen in Grenzregionen können die Folge sein. Wir appellieren an die Landkreise und Kommunen im Interesse ihrer Wirtschaft, die Kfz-Halterabgabe nicht einzuführen“, so Schnabel. Sollte diese Abgabe trotzdem eingeführt werden, so müsse es eine wirtschaftsfreundliche und bürokratiearme Umsetzung geben, um die Belastungen für die Unternehmen im Land möglichst gering zu halten.
