BWIHK-Forum bei der IHK Region Stuttgart
„Trotz Verbesserungen ist der Entwurf zu einem Landesmobilitätsgesetz nochmals zu überarbeiten. Das Gesetz in jetziger Form würde den bürokratischen Aufwand und die Kosten für die Betriebe steigen lassen. Das gilt insbesondere für die Passagen zur Bereitstellungsverpflichtung von Mobilitätsdaten und zum Mobilitätspass“, resümiert Dr. Axel Nitschke, Hauptgeschäftsführer der IHK-Rhein-Neckar, die im BWIHK in Verkehrsfragen federführend ist.
Seine Kritik äußerte er auf der BWIHK-Veranstaltung ‚Braucht Baden-Württemberg ein Landesmobilitätsgesetz?‘ Hier diskutierten Vertreterinnen und Vertreter des Verkehrsministeriums Baden-Württemberg, von Unternehmen, Städtetag und Landkreistag über Inhalte und Herausforderungen des Landesmobilitätsgesetzes.
Die Betriebe würden auch mit den verbliebenen Modellen des Mobilitätspasses zusätzlich belastet werden. Insbesondere Unternehmen, die im Besitz von Fahrzeugen sind, würden bei der Abgabe für Kfz-Halter zur Kasse gebeten. Es liegt nun in den Händen der Landkreise und Kommunen, im Interesse ihrer Wirtschaft diese Abgabe nicht einzuführen.
