Zumeldung – Verbandsstatement
Der BWIHK unterstützt die geplante Novellierung des Landesgaststättengesetzes. Der Gesetzesentwurf stellt aus Sicht der Wirtschaft einen wichtigen Schritt zur Entlastung des Gastgewerbes und zur Förderung unternehmerischer Initiative dar.
Die geplanten Änderungen erleichtern insbesondere die Gründung und Übernahme gastronomischer Betriebe. Durch den Wegfall der bisherigen Erlaubnispflicht und die Einführung eines einfachen Anzeigeverfahrens wird der Zugang zum Markt deutlich vereinfacht. Dies kommt insbesondere kleinen und innovativen Gastronomiekonzepten zugute, die häufig Mischformen aus Handel, Dienstleistung und Gastronomie darstellen.
Ein weiterer Vorteil der Reform liegt in der Vereinheitlichung der Verfahren. Dadurch werden Genehmigungsprozesse beschleunigt und Doppelprüfungen vermieden. Der BWIHK, der aktiv in der Entlastungsallianz mitwirkt, ermutigt zu weiteren Schritten für den Bürokratieabbau und Entlastung für unternehmerisches Handeln im Land.
