Innenstädte sind ein wichtiger Wirtschaftsstandort und Wirtschaftsfaktor für Kommunen. Sie haben großen Einfluss auf die Attraktivität des Landes für den Tourismus und auf die Chancen der Wirtschaft, Arbeitskräfte an ihren jeweiligen Standorten zu gewinnen. So groß das Potenzial von funktionierenden Innenstadt-Arealen ist, so hoch ist der Druck, mit vielfältigen neuen Herausforderungen erfolgreich umzugehen – von nötigen Anpassungen an den Klimawandel über verändertes Shopping-Verhalten bis hin zu Anforderungen der Bevölkerung an Aufenthaltsqualität und den auf Hochtouren laufenden Strukturwandel im Handel.
Dazu sind neue Ansätze und neue Kooperationen erforderlich, welche die BWIHK Studie „Neue Nutzungskonzepte für die Innenstädte in Baden-Württemberg entwickeln und umsetzen“, intensiv beleuchtet.
Aufbauend auf die Studienergebnisse fordern die zwölf IHKs im Land, konzentriert in der BWIHK-Federführung Handel, eine pragmatische Orientierung an guten Beispielen (good practices) und den Möglichkeiten vor Ort (statt nicht realisierbarer Maximallösungen).
Die Innenstadtentwicklung soll sich an tatsächlichen Bedürfnissen der Nutzer orientieren (Einwohner in der Stadt und im Einzugsgebiet, Beschäftigte, Touristen).
- Es liegt dabei in gemeinsamer Verantwortung von Kommunen und Immobilieneigentümern, bei gegebenenfalls notwendiger Umnutzung von Handelsflächen keine (neuen) Monostrukturen zu schaffen.
 - Vielmehr soll Vielfalt durch Integration von z. B. Wohnen, Büros, Freizeitnutzungen, Gastronomie, Bildungseinrichtungen gestärkt werden.
 
In begründeten Ausnahmefällen sollen Kommunen
- strategisch wichtige Immobilien erwerben,
 - bis zur Umnutzung eine Zwischenverwendung ermöglichen und
 - dabei bürokratische Hürden möglichst abbauen.
 
Die Landesregierung soll angesichts der Dimension der Aufgabe und deren Bedeutung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt sowie das Heimatgefühl der Bürgerinnen und Bürger ausreichend Fördermittel bereitstellen (z. B. in Form der Städtebauförderung), um die Profilierung von Städten und Quartieren zu unterstützen.
Die Kommunen sind aufgerufen
- regelmäßig den Entwicklungsstand der Zentren zu analysieren und
 - ressortübergreifend und fokussiert die wichtigsten Maßnahmen zur weiteren Stärkung von Widerstandskraft und Attraktivität dieser Räume zu treffen.
 
Innenstadtentwicklung muss Chefsache bleiben und Priorität genießen
Die Stelle eines Zentrenverantwortlichen in der Wirtschaftsförderung muss garantiert und mit den notwendigen Mitteln ausgestattet sein.
