Stuttgart, 4. Februar 2026 – Die IHKs in Baden-Württemberg begrüßen die Initiative von Grünen und CDU im baden-württembergischen Landtag, mit der die Erstattung beziehungsweise Befreiung von Rückzahlungen früher Corona-Rückzahlungen gesetzlich abgesichert werden soll. „Damit bekommen wir endlich die lange eingeforderte Rechtssicherheit, und die Unternehmen, die bis 7. April 2020 Mittel aus dem Corona-Soforthilfeprogramm erhalten haben, können sich darauf verlassen, dass sie das Geld nicht zurückzahlen müssen oder erstattet bekommen“, kommentiert Kirsten Hirschmann, Präsidentin IHK Heilbronn-Franken. Die IHK ist im Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertag (BWIHK) bei der Gewerbeförderung federführend.
Pressemitteilung
- 04. Februar 2026
BWIHK – Rechtssicherheit für tausende Unternehmen und Selbstständige
Presseinformation 10
"Wichtig ist, dass tausende betroffene Unternehmen und Selbständige jetzt keine weitere Hängepartie fürchten müssen und das Gesetz noch vor Ende der Legislaturperiode verabschiedet wird. Und dass die Erstattungen zeitnah und ohne großen bürokratischen Aufwand bei den Unternehmen ankommen."
Kirsten Hirschmann
Präsidentin IHK Heilbronn-Franken - Federführung Gewerbeförderung im BWIHK
Hintergrund ist ein Urteil des Verwaltungsgerichtshofs vom Oktober vergangenen Jahres, dass Rückforderungen aus der ersten Soforthilfe-Richtlinie des Landes für rechtwidrig erklärt hatte. Im Januar kündigte das Wirtschaftsministerium an, sämtliche Rückforderungen aus dem Zeitraum 22. März bis 7. April 2020 zurückzunehmen. Unklar blieb, wie die Erstattung erfolgen soll.
Die Fraktionen von Grünen und CDU wollen mit ihrer Gesetzesinitiative nun sicherstellen, dass noch vor den Landtagswahlen und der damit verbundenen Regierungsbildung der Ausgleichsanspruch für Betroffene klar geregelt und rechtlich abgesichert wird. Dabei handelt es sich nicht um eine pauschale Regelung für alle Soforthilfe-Programme, sondern lediglich um die Corona-Soforthilfen aufgrund der Landesrichtlinie vom 22. März 2020.
Nach Vorstellung der Regierungsfraktionen kann das federführende Wirtschaftsministerium ein transparentes Antragsverfahren anbieten, sobald das Gesetz im Landtag beschlossen ist.
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